Langzeitfolgen für die betroffenen Frauen und die Gesellschaft

Zu den skandalösen Vorkommnissen an der Universität Göttingen um den Professor, der nachweislich mindestens zwei Doktorandinnen und einer Labormitarbeiterin sexualisierte Gewalt angetan hat, gibt es zurecht bereits viel Protest.
Es ist nicht zu fassen: Das Gericht sieht die Anklagepunkte als bewiesen an, urteilt aber milde, um dem Täter erhebliche beamtenrechtliche Konsequenzen zu ersparen. Dem Täter ist es aus Sicht des Gerichts nicht zuzumuten, seine finanziell und gesellschaftlich privilegierte Stellung zu verlieren.

„Abgesehen davon, dass Beamtenprivilegien ohnehin kritisch zu hinterfragen sind, sollten sie spätestens da aufhören, wo über Fehlverhalten Recht gesprochen wird“ meint Göttinger Linke Ratsfrau Nornia Marcinkiewicz. Von 2-Klassen-Justiz ist auch in den entsetzten Kommentaren anderer die Rede.

Das Gericht bewahrt mit seinem Urteil den Täter vor weitreichenden Konsequenzen, aber welche, möglicherweise langwierige, Folgen haben die Taten für die betroffenen Frauen? Wie geht es mit ihrem beruflichen Fortkommen weiter?

Bärbel Safieh aus dem Sprecher*innenkreis Göttinger Linke betont: „Es ist bekannt, dass Betroffene häufig lange unter den Erlebnissen leiden. Da sind Entschädigungen in Höhe von 300 – 2500,- € gerade angesichts der hohen Beamtenbezüge lächerlich gering.“
Auch die Auswirkungen auf die Gesellschaft durch die Signalwirkung des Urteils sind gravierend und gehen komplett in die falsche Richtung. Daher hofft die Göttinger Linke, dass das Strafmaß in der Revision nach oben korrigiert wird.

Von Redaktion