In der am 11.01.2022 stattgefundenen Sozialausschusssitzung wurde u.a. das Thema zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) diskutiert. In diesem Zusammenhang sollte ein Vorschlag der Stadtverwaltung beschlossen werden, der die Einführung verhindert und die bis dato übliche Vorgehensweise beibehält.

Diese sieht vor, dass die betroffenen Mitbürger*innen, die im Asylverfahren stecken, ihre Arztbesuche mit Hilfe eines dazu ausgefertigten Schriftstücks der Stadt tätigen. Dieses muss quartalsweise eingefordert werden.

„Wir alle wissen, wie zermürbend solch ein bürokratischer Aufwand ist. Auch die fehlenden Sprachkenntnisse scheinen für mich ein großes Problem darzustellen. Mit sozialer Integration hat das wenig zu tun, und es kann oftmals davon ausgegangen werden, dass aufgrund dieser Hindernisse auf ein Konzil beim Arzt verzichtet wird. Außerdem erscheint es mir auch sehr erniedrigend, mit so einem Schreiben beim Arzt aufzutauchen. Vergleichbar wäre beispielsweise der Einkauf mit Lebensmittelkarten. Obendrein setzt es die Mitmenschen noch stärker in eine Außenseiter-Position“, erklärt Göttinger Linke Ratsfrau Marcinkiewicz.

Im Sozialausschuss wurde lange darüber diskutiert und viele Einwände eingebracht. Leider, wenn auch nur knapp, wurde dem Antrag der Stadtverwaltung stattgegeben. Das bedeutet: Keine Gleichbehandlung für Asylbewerber*innen in unserer Stadt.

Von Redaktion