Der Umweltausschuss möge dem Rat zum Beschluss vorlegen:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, in einem Modellversuch Straßen im Stadtgebiet Göttingens, deren Höchstgeschwindigkeit bisher auf 50 km/h festgelegt ist, auf 45 km/h und Straßen, deren Höchstgeschwindigkeit bisher auf 30 km/h festgelegt ist, auf 25 km/h festzulegen.

Begründung:
 

Leichtfahrzeuge sind durch das geringe Gewicht, den geringen Energieverbrauch und in sehr vielen Fällen einen batterieelektrischen Antrieb ein Mittel, Material und Energie zu sparen, die gesellschaftlichen Ressourcen zu schonen und den CO2-Ausstoß zu senken. Für die Nutzer*innen bringen sie den Vorteil, Kosten bei Fahrzeuganschaffung und Antriebsenergie zu sparen. Sie bieten für die Nutzer*innen den Vorteil gegenüber Fahrrädern, vor Witterung geschützt zu sein und daher das Fahrzeug potentiell für alltägliche Wege wie ein Auto an allen Tagen nutzen zu können.
 

Ein Problem ergibt sich jedoch im alltäglichen Gebrauch dieser Fahrzeuge. Sie sind nach EU-Fahrzeugzulassung (z.B. L1e, L2e oder L6e) für eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zugelassen, während für Straßen niemals eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sondern von meist 50 bzw. 30 km/h festgelegt wird. Ein ähnliches Problem ergibt sich für E-Bikes, Pedelecs und auch S-Pedelecs. Sie sind entweder für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 oder 45 km/h (S-Pedelecs) ausgelegt.
 

Am deutlichsten wird das Dilemma bei S-Pedelecs: Sie sind aufgrund ihrer hohen potentiellen Geschwindigkeit nicht für Radwege zugelassen, aber sie stören subjektiv für Autofahrer*innen den Verkehrsfluss auf vielen Straßen, da sie offiziell und durch zulassungsbedingte Drosselung auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h begrenzt sind, Autofahrer*innen also wahrnehmen, dass sie selbst 5 km/h schneller (50 km/h) fahren dürfen. Dies provoziert unnötige Überholmanöver. Solche unnötigen Überholmanöver von Autofahrer*innen, die die Unfallgefahr erhöhen, sind sogar auf Fahrradstraßen zu beobachten, für die ja eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt, während E-Bikes in den meisten Fällen die Begrenzung elektrischer Unterstützung auf 25 km/h besitzen.
 

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für bauartbedingte Fahrzeugklassen auf 45 statt 50 km/h bzw. 25 statt 30 km/h kann kaum damit begründet werden, dass eine um 5 km/h höhere Geschwindigkeit ein deutlich größeres Gefahrenpotential mit sich bringen würde. Es sei bei der Gelegenheit daran erinnert, dass Jugendliche ab 16 Jahren mit Führerscheinklasse A1 Fahrzeuge mit 125 ccm Verbrennungsmotor bzw. 11 kW Leistung fahren dürfen, also Krafträder mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von bis zu 110 km/h.
 

Auf die durch die EU bestimmten bauartbedingten Zulassungsklassen haben wir als Stadt Göttingen leider nur einen geringen Einfluss.
Daher schlägt dieser Antrag vor, in einem Modellversuch die ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von allen oder einzelnen Straßen im Stadtgebiet jeweils von 30 auf 25 km/h bzw. von 50 auf 45 km/h zu ändern, um das Potential unnötiger und die Unfallgefahr erhöhender Überholmanöver zu senken und damit den Straßenraum für die erwähnten neuen Fahrzeugtypen im Sinne des Klimaschutzes zu öffnen, indem sie weniger als Hindernis wahrgenommen werden, sondern gleichberechtigt im Verkehr „mitschwimmen“ können.

Von Redaktion