mit Antworten der Verwaltung vom 15.11.22

Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Ampelkoalition eine Reform des Wohngelds versprochen. Das Wohngeld soll zum 01.01.2023 von derzeit durchschnittlich 177 auf 370 Euro steigen und sich damit mehr als verdoppeln. Gleichzeitig wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet, was zu vermehrten Antragstellungen und mit dem gegenwärtigen Personal zu einer massiven Erhöhung der Wartezeit führen dürfte.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1) Wie sieht die Personalsituation in der Wohngeldstelle aus? Wie viele Stellen existieren dort? Wie hoch ist der momentane Krankenstand?

Wir konnten bereits im September eine zusätzliche Stelle besetzten. Somit besteht die Wohngeldstelle aus aktuell 6 Sachbearbeiter*innen.

2) Sind Personalaufstockungen aufgrund der Ausweitung des Wohngeldes geplant?

Ja, aktuell auch eine Aufstockung der Stellen angemeldet. Die Personalsuche läuft bereits. Im ersten Schritt kommen voraussichtlich 8 zusätzliche Stellen im Überhang (9 Mitarbeiterinnen, davon 2 Halbtagskräfte).

3) Wie hoch ist die durchschnittliche Dauer von Antragstellung bis Bescheid?

Bei vollständigen Unterlagen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer 1 bis 2 Wochen von der Antragstellung bis zum Bescheid.

4) Sind Abschlagszahlungen möglich?

Nein, Abschlagszahlungen sind nicht vorgesehen, sondern können erst nach vollständiger Berechnung erfolgen. Die Zahltermine des Landes Niedersachsen sind fest vorgegeben.

Von Redaktion