Interfraktionelle Resolution zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD aus der Ratssitzung vom 12.09.2025

Interfraktionelle Resolution der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Göttinger Linke sowie der PARTEI und Volt-Ratsgruppe: Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD

Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Göttingen ruft alle im Grundgesetz hierzu berufenen Institutionen auf den Bundestag, die Bundesregierung sowie den Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland – die notwendigen Schritte zur Einleitung eines Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes einzuleiten. Dabei soll ergänzend erwogen werden, einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit zu
stellen und im Falle verfassungsfeindlicher Bestrebungen die AfD gemäß Artikel 21 Absatz 3 Grundgesetz von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Die Stadt Göttingen ruft insbesondere das Land Niedersachsen dazu auf, einen entsprechenden Prüfantrag im Bundesrat zu initiieren und entsprechende Initiativen anderer Bundesländer zu unterstützen.

Begründung:
Bereits 2022 wurde die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz aufgrund von verfassungsfeindlichen Bestrebungen als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Die Partei verfolgt ideologische und politische Ziele, die mit den Grundprinzipien des Grundgesetzes unvereinbar sind. Die Radikalität der Partei, ihre strukturellen Verbindungen in rechtsextreme Kreise und ihre Versuche, demokratische Institutionen von innen heraus zu
delegitimieren, gefährden die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Die weniger als ein Jahrhundert zurückliegende deutsche Geschichte zeigt, dass demokratische Strukturen von demokratiefeindlichen Parteien zur Abschaffung der Demokratie genutzt werden können. Um dieser Gefahr zu begegnen, hat unser Grundgesetz Vorsorge getroffen und die Möglichkeit eines Parteienverbots durch das Bundesverfassungsgericht konstituiert.
Der Verfassungsschutz hat als zuständige Fachbehörde die Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch die AfD festgestellt. Damit besteht nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Verpflichtung, dem Bundesverfassungsgericht die Verbotsprüfung zu ermöglichen.
Zum Schutz unserer Verfassung und zur Wahrung der Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Menschen ist es geboten, ein Verbot der AfD ernsthaft zu prüfen. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen, wäre damit nicht nur ein deutliches Zeichen gegen Rechtsextremismus gesetzt – es stünde dann auch die
Option offen, diese Partei von der staatlichen Finanzierung auszuschließen und somit ihrem verfassungsfeindlichen Treiben die öffentliche Unterstützung zu entziehen.
Mit dieser Resolution setzt der Rat der Stadt Göttingen auch ein deutliches Zeichen für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, eine vielfältige Gesellschaft und die Unantastbarkeit der Menschenwürde.


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