Unsere Anträge aus der Ratssitzung vom 13.06.2025

Interfraktioneller Antrag Antrag der PARTEI-und VOLT-Ratsgruppe sowie der B90/Die Grünen- und GöLinke-RatsfraktionenKeine Umsetzung ohne Mitsprache. Für eine faire, soziale und rechtssichere Bezahlkarte in Göttingen

Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Göttingen stellt fest, dass die Einführung der landesweiten Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit erheblichen sozialen, verwaltungspraktischen und rechtlichen Fragen verbunden ist, die einer politischen Bewertung und aktiven kommunalen Mitgestaltung bedürfen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, in enger Abstimmung mit anderen Kommunen insbesondere der Stadt Osnabrück, die Erfolgsaussichten einer kommunalen Verfassungsbeschwerde beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof rechtlich prüfen zu lassen. Dabei soll insbesondere geklärt
werden, ob ein Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip gemäß Artikel 57 Absatz 4 der Niedersächsischen Verfassung vorliegt.
Der Rat fordert die Verwaltung auf, im Sozialausschuss regelmäßig über den Stand und die offenen Fragen zur Einführung und Umsetzung der Bezahlkarte zu berichten, einschließlich technischer, datenschutzrechtlicher, organisatorischer sowie integrations- und sozialpolitischer Aspekte, und
sicherzustellen, dass das Thema dort regelmäßig politisch beraten und inhaltlich weiterentwickelt wird.
Der Rat fordert das Land Niedersachsen auf, die bestehenden fachaufsichtlichen Regelungen zur Bezahlkarte im Sinne einer diskriminierungsarmen, rechtssicheren und praxistauglichen Anwendung zu überarbeiten. Ziel muss ein Modell sein, das sich am derzeitigen Modell der Stadt Hannover orientiert und insbesondere:

  • keine pauschale Bargeldobergrenze vorsieht,
  • eine diskriminierungsfreie Nutzung im Alltag ermöglicht,
  • datenschutzrechtliche Standards sowie die Rechte der Beschäftigten wahrt,
  • und den Verwaltungsaufwand nicht unverhältnismäßig erhöht.
    Der Rat bekräftigt, dass integrationspolitische Entscheidungen nicht durch intransparente Umsetzungspraxis oder unzureichende Kommunikation mit den kommunalen Gremien unterlaufen
    werden dürfen.


Politische Begründung:
Die geplante Einführung der landesweiten Bezahlkarte für Geflüchtete in Göttingen ist weiterhin vorgesehen. Auch wenn ein technischer Testlauf aus Sicht der Verwaltung eine Umsetzung zum 01.06.2025 verzögert hat und die Einführung nun frühestens im Herbst 2025 angestrebt wird, bleibt die Maßnahme aktuell und politisch hochrelevant.
Gerade weil die Umsetzung in Göttingen noch nicht erfolgt ist, besteht die Chance und die Pflicht diese Maßnahme vorab politisch zu bewerten, rechtlich zu prüfen und sozial verträglich auszugestalten. Die Zeit bis zur Einführung darf nicht ungenutzt verstreichen.
Die Bezahlkarte in ihrer derzeit vom Land vorgegebenen Form ist mit weitreichenden Einschränkungen für die betroffenen Menschen verbunden: Begrenzte Bargeldverfügbarkeit, Einschränkungen im Alltag, problematische Anwendung auf Einzelfälle und eine potenziell stigmatisierende Wirkung. Gleichzeitig entstehen neue Belastungen für die kommunalen Verwaltungen.
Die Rückmeldungen unter anderem aus Osnabrück und der Region Hannover zeigen, dass die versprochenen Vereinfachungen bislang ausbleiben. Stattdessen entstehen erhebliche neue Prüf- und Dokumentationspflichten für Sachbearbeitende, insbesondere durch die fehlende Schnittstelle
zwischen der Bezahlkarten-Plattform und den eingesetzten Fachverfahren (z. B. OPEN/PROSOZ).
Diese technische Integration ist zwar für Herbst 2025 angekündigt, aber bislang weder umgesetzt noch abschließend finanziert.
Auch datenschutzrechtliche und arbeitsorganisatorische Fragen sind nicht geklärt. Die von einigen Kommunen eingeführte Ein-Personen-Registrierung beim Dienstleister stellt keine tragfähige Lösung dar, da sie Grundfragen des Beschäftigtendatenschutzes nicht adressiert.
Hinzu kommt, dass die Finanzierung der Maßnahme nicht gesichert ist. Das Land Niedersachsen übernimmt bislang lediglich die Kosten auf Seiten des Dienstleisters (secupay). Die Kosten für Schnittstellen, Schulungen, technische Anpassungen und zusätzliches Personal verbleiben bei den
Kommunen. Damit steht ein möglicher Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip gemäß Artikel 57 Absatz 4 der Niedersächsischen Verfassung im Raum, das bei übertragenen Aufgaben eine vollständige Kostenerstattung vorsieht.
Die Region Hannover hat ausdrücklich auf diese Problematik hingewiesen und betont, dass viele Fragen zur Statistikführung, Systemverantwortung und Verwaltungsumsetzung auf Ebene der Städte und Gemeinden ungelöst sind. Auch in Osnabrück sind zentrale Umsetzungsfragen nach wie vor offen. In beiden Fällen zeigt sich: Der Einführungsprozess bindet erhebliche Ressourcen und lässt zahlreiche Fragen ungeklärt von sozialer Teilhabe bis technischer Alltagstauglichkeit.
Die Stadt Hannover hat bereits 2023 mit der sogenannten „SocialCard“ ein alternatives Modell eingeführt, das sowohl diskriminierungsfrei nutzbar ist, volle Bargeldverfügbarkeit zulässt als auch den Verwaltungsaufwand reduziert. Dieses Modell wurde unter anderem vom Deutschen Städtetag
ausdrücklich als positives Beispiel gewürdigt.
Die Stadt Göttingen sollte auf dieser Grundlage ihre Haltung zur Bezahlkarte kritisch prüfen und dem Land gegenüber selbstbewusst klare Anforderungen an eine sozial gerechte, datenschutzkonforme und praxistaugliche Ausgestaltung vertreten, bevor Fakten geschaffen werden.


-in den Kulturausschuss überwiesen- Interfraktioneller Antrag Antrag der PARTEI-und VOLT-Ratsgruppe sowie der B90/Die Grünen- und GöLinke-Ratsfraktionen sowie des Rh. Dr. Welter-SchultesDigitale Werkstatt / Medien. Labor an der Stadtbibliothek Göttingen. Ein DigitalHub für alle Generationen

Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Göttingen überweist folgenden Antrag zur Beratung in den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft: Die Stadt Göttingen entwickelt an der Stadtbibliothek eine Digitale Werkstatt bzw. ein Medien.Labor als sogenannten DigitalHub, der als offener Experimentier- und Lernraum für digitale Bildung und Teilhabe dient. Ziel ist es, einen interaktiven Lernort zu schaffen, der den Anforderungen einer modernen Wissensgesellschaft entspricht. Der DigitalHub soll unter anderem folgende Ausstattung und Nutzungsmöglichkeiten bieten:
– 3D-Druck, Augmented und Virtual Reality (AR/VR), Robotik
– Podcast- und Videoproduktion (inkl. Greenscreen-Technik)
– niedrigschwellige digitale Bildungsangebote für alle Altersgruppen
Zur Umsetzung sollen bestehende Partnerschaften mit Universität, Forum Wissen und weiteren Bildungseinrichtungen genutzt und erweitert werden. Ziel ist die gemeinsame Entwicklung eines Förderantrags im Rahmen der Zukunftsregion Südniedersachsen. Auch der Landkreis Göttingen und das Kreismedienzentrum sind frühzeitig einzubinden, um vorhandene
Ressourcen (z. B. Technik) zu bündeln und Synergien zu nutzen.

Begründung:
Moderne Stadtbibliotheken sind längst mehr als reine Ausleihorte, sie sind zentrale Orte der Bildung, Begegnung und Innovation. In vielen europäischen Städten, etwa Helsinki oder Göttingens Partnerstädten Toruń und Cheltenham, ist die Bibliothek ein Ankerort für digitale Teilhabe und gesellschaftliche Innovation. Auch kleinere Städte wie Hagenow zeigen, wie
ein solcher Wandel gelingen kann.
Als Stadt des Wissens und der Wissenschaft ist es unser Anspruch, allen Bürger*innen einen barrierearmen Zugang zu digitalen Werkzeugen, Medienkompetenz und innovativen Technologien zu ermöglichen, unabhängig von Alter, Herkunft oder Bildungsgrad.
Die SüdniedersachsenStiftung hat bereits entsprechende Fördermöglichkeiten über die „Zukunftsregion Südniedersachsen“ identifiziert.
Hinweis zur Förderung:
https://zukunftsregion-suedniedersachsen.de/foerderung/
https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Rechtliche-Grundlagen/Richtlinien/Richtlinien-
Zukunftsregionen-in-Niedersachsen-ESF-und-EFRE-Projekte.pdf


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